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Mut zur Lüge!

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Vor ein paar Wochen berichtete ich über das Urteil, mit dem Karl-Ludwig Kunstein, Mitglied im Vorstand der hessischen AfD, vom Frnakfurter Landgericht verboten worden war, allerlei unwahre, törichte, widersprüchliche und ehrenrührige Behauptungen über mich zu verbreiten. Inzwischen liegt die schriftliche Begründung vor, und die bestätigt, was von Anfang an klar war: dass meine Gegner, neben Kunstein selbst Frau Grohne-Münch, Ehefrau des Landessprechers Peter Münch, gelogen haben, als sie mir, ausgerechnet mir vorwarfen, gewalttätig geworden zu sein.

Bei ihrer Aussage vor Gerichte haben sich die von ihnen und ihrem Anwalt Hanns-Christian aufgebotenen Zeugen in so handfeste Widersprüche verwickelt, dass das Gericht gar nicht umhin konnte, ihre Falschaussagen zurückzuweisen. Unter den gedungenen Zeugen befand sich unter anderen auch Hans-Jürgen Weber, auf den beim Lügen allemal Verlass ist. Niemand sollte sich wundern, wenn ein Mann wie er demnächst in die Partei, die er seinerzeit verlassen hatte, zurückfindet.

Jeder von Ihnen muss selbst entscheiden, ob er einer Partei seine Stimme geben will, die vom Mut zur Wahrheit redet, diesen Mut aber sinken lässt, ja mit Füssen tritt und in sein Gegenteil, den Mut zur Lüge verwandelt, wenn es darum geht, andere zu herunterzumachen, um selbst nach oben zu kommen. Aber keiner von Ihnen sollte sagen, er habe nicht gewußt, dass es im Vorstand Leute gibt, die das Vertrauen, um das sie bitten, nicht verdienen.

Über die Meinungsfreiheit in Hessen

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Liebe Freunde,

Wer von Ihnen mehr als nur einen Landesparteitag hinter sich hat, wird sich der Aufregung entsinnen, die seinerzeit das Anfertigen und Auslegen von Listen hervorgerufen hatte, auf denen einige Namen zur Wahl empfohlen, von anderen dagegen abgeraten wurde. Selbst der Bundesvorstand wurde bemüht und verkündete nach kurzer Beratung, dass er Liste dieser Art missbillige.

Das scheint die Protestanten von damals nicht daran gehindert zu haben, genau das zu tun, was sie kurz zuvor angeprangert hatten, also Listen anzufertigen, zweimal sogar, einmal positiv und einmal negativ. Offenbar macht es in ihren Augen einen grundsätzlichen Unterscheid, ob man selbst von einem Verfahre profitiert oder ein anderer: im einen Falle stimmt man zu, im anderen gibt man sich empört. So etwas nenne ich konsequentes Handeln.

Trotzdem habe ich dem uns allen wohlbekannten Listenschreiber, seinen Helfern und Profiteuren dafür gedankt, dass sie uns die Entscheidung zwischen den einen und den anderen so leicht gemacht haben. Man muss das Vorzeichen vor der Klammer ja nur austauschen, aus positiv also negativ und aus negativ positiv machen, um zu wissen, wem man seine Stimme geben soll; und wem lieber nicht.

Henning Thöne hat das zum Anlass genommen, in betont ruppigem Ton die Löschung meines Beitrags zu verlangen, auch gleich mit einer Strafanzeige gedroht (Sie können den Beitrag nach wie vor auf dieser Seite lesen). Dennoch verdient auch er unseren Dank, und zwar dafür, dass er so unmissverständlich klargemacht hat, was er unter Meinungsfreiheit versteht. Die einen dürfen Empfehlungen und Warnungen aussprechen und herumposaunen; die anderen dürfen das noch lange nicht.

Wollen Sie eine solche AfD? Ich nicht.